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Wochenendhausversicherung

Versicherung für Wochenend- und Ferienhäuser in Deutschland

Die Wochenendhausversicherung bietet Besitzern von Wochenendhäusern ein spezielles Versicherungspaket an. Sowohl das Gebäude als auch der Hausrat sind dabei in einem Vertrag versichert. Diese Police wurde speziell für kleine, privat genutzte Wochenend- und Ferienhäuser mit fester Überdachung bis zu einer Wohnfläche von maximal 60 qm entwickelt.

 

 

Der Versicherungsschutz umfasst:


Wohngebäudeversicherung

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel

 

Hausratversicherung

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch

Die Wochenendhauspolice ist bereits ab 90,00 EUR jährlich verfügbar.

Wochenendhauspolice
Wochenendhauspolice.pdf
PDF-Dokument [66.9 KB]

Versicherung für Wochenend- und Ferienhäuser im Ausland

Über 1 Million Deutsche besitzen eine Ferienimmobilie im Ausland. Die passende Versicherung zu finden ist nicht immer leicht. Häufig muss man sich mit unbekannten Gesetzen auseinadersetzen und stößt trotz guter Sprachkenntnisse auf Sprachbarrieren.

Welche Immobilien können versichert werden?

 

  • Finca auf Mallorca
  • Chalet in Frankreich
  • Ferienwohnung am Gardasee
  • Skihütte in Österreich
  • Sommerhaus in Schweden
  • Stadtwohnung in Budapest
  • Strandhaus an der Küste Dänemarks
  • Penthouse in London
  • Rustica in Italien

 

Unser Angebot:

  • unkomplizierte Angebotserstellung
  • deutsche Versicherungsbedingungen und deutscher Gerichtsstand
  • Schadenregulierung nach deutschem Standard
  • Gutachternetzwerke vor Ort durch Versicherungspartner
  • weltweite Aussenversicherung
  • umfassende Allgefahrenversicherung (keine Definition von Gefahren!)
Schadenbeispiele
Schadenpräsentation.pdf
PDF-Dokument [943.2 KB]
Highlights der Ferienhauspolice
Highlightblatt-1.pdf
PDF-Dokument [183.9 KB]
Fragebogen Ferienhauspolice
Fragebogen.pdf
PDF-Dokument [82.8 KB]

Was kann ich für Sie tun?

Als Versicherungsmakler finde ich für Sie die richtige Versicherungsgesellschaft, über- nehme alle Antragsformalitäten, prüfe den Versicherungsschein auf Vollständigkeit und Richtigkeit und unterstütze Sie im Schadenfall.

Maßnahmen gegen Frost im unbewohnten Feriendomizil

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 23. Dezember 2015 (5 U 190/14) entschieden, dass der Leitungswasserversicherer leisten muss, wenn sich in einem im Winter unbewohnten Ferienhaus ein Frostschaden an Wasserleitungen und Heizungsrohren ereignet.

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