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Campingversicherung

Camping ist in Deutschland beliebt. Viele Menschen wollen neben der Freiheit sich in der Natur aufzuhalten, auch den Komfort als Dauercamper nicht missen. Das "zweite Zuhause" wird liebevoll ausgestattet und dekoriert und hat mitunter einen erheblichen finanziellen Wert.

 

Für Dauercamper in stationären Wohnanlagen oder Mobilheimen gibt es speziellen Versicherungsschutz im Rahmen einer Campingversicherung.

 

 

Was kann versichert werden?

 

  • Reisemobile, Wohnwagen oder Mobilheime sowie feste Vor- und Anbauten
  • Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger, Markissen und Sonnendächer, Zäune und Begrenzungen
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Antennen, Unterhaltungselektronik
  • sonstiges bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs

 

Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind ggfs. auch über die Hausratversicherung mitversichert. Hier prüfen wir gern das Bedingungswerk auf bestehende Erweiterungen um unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden.

 

 

Was kann nicht versichert werden?

 

  • Bargeld, Dokumente aller Art
  • Foto- und Filmapparate (siehe Fotoapparateversicherung)
  • Lebens- und Genußmittel
  • Wertsachen (Schmuck, Kunstgegenstände, etc.)

 

Optional versichert werden können über eigenständige Versicherungen:

 

 

 

Welche Gefahren sind versichert?

 

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser
  • Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen
  • Entwendung, Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
  • Glasbruch an der Außenverglasung

 

Achtung:

 

Die gewerbliche Nutzung oder Vermietung ist bei vielen Gesellschaften regelmäßig ausgeschlossen bzw. anfragepflichtig. Sofern eine solche Nutzung erfolgt, muss die zwingend mit der Versicherer verbindlich abgestimmt werden.

 

 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

 

  • auf offiziell eingerichteten Campingplätzen in Deutschland und Europa
  • im Winterlager sowie während der Überführung
  • während aller Fahrten und Aufenthalte innerhalb des versicherten Geltungsbereiches - jedoch nur für den Inhalt

Achtung:

 

Der Geltungsbereich kann je nach Gesellschaft variieren. Sofern sich der Campingplatz außerhalb von Deutschland befindet, ist dies mit dem Versicherer abzustimmen.

 

 

Wie werden Camping Fahrzeuge,  Wohnmobile und Wohnwagen versichert?

 

Campingfahrzeuge versichern wir über die KFZ-Versicherung für die Bereiche Haftpflicht-, Kasko-, und -Rechtsschutzversicherung. Ein Vergleich lohnt sich auf alle Fälle.

 

 

Was kostet eine Campingversicherung?

 

Der Preis richtet sich nach der Versicherungssumme und der Kategorie der zu versichernden Sachen.

 

10.000 EUR Versicherungssumme kosten ab ca. 100,00 EUR pro Jahr.

 

Die Campingversicherung ist eine Neuwertversicherung. Im Leistungsfall wird also der Wiederbeschaffungspreis ausgezahlt wird.

 

Für einzelne Bereiche gelten moderate Selbstbeteiligungen und Höchstversicherungssummen. Einige Versicherungsgesellschaften vereinbaren auch Mindestbeiträge, diese liegen in der Regel bei 150,00 EUR pro Jahr.

 

 

Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?

 

  • Versicherungssumme (einige Versicherungsgesellschaften benötigen zur Antragsprüfung gerade bei älteren Mobilen oder bei Eigenbauten ein Wertgutachten) differenziert nach:
    • Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim
    • Anbauten, Vorbauten
    • Zäune und Begrenzungen
    • Camping-Zubehör
    • Unterhaltungselektronik
    • Sachen des persönlichen Bedarfs
  • Hersteller, Typ, Baujahr, Fahrgestellnummer, Mobilheim-Nummer
  • genauer Standort
  • bestehende Vorversicherung
  • angefallene Schäden der letzten 3 Jahre

DauerCamper Gesamtpaket

Umfassender Versicherungsschutz für jährlich nur 158,34 EUR

Versichert ist:

 

  • Wohnwagen/Mobilheime, die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind gegen die Gefahren:
    • Feuer, Blitzschlag, Explosion
    • Sturm, Hagel (Selbstbehalt: 300 EUR)
    • Elementarschäden: Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, außergewöhnliche Naturereignisse (Selbstbehalt:  10%, mind. 500 EUR)
    • bis zu einer Versicherungssumme von 60.000 EUR

 

  • Inhalt, bewegliche Sachen im Wohnwagen/Mobilheim sowie im Dauerstandzelt (sofern Türen und Fenster verspeert sind) gegen die Gefahren:
    • Feuer, Blitzschlag, Explosion
    • Sturm, Hagel (Selbstbehalt: 300 EUR)
    • Elementarschäden: Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, außergewöhnliche Naturereignisse (Selbstbehalt: 10%, mind. 500 EUR)
    • Einbruch, Vandalismus
    • bis zu einer Versicherungssumme von 9.000 EUR

 

  • Glasbruchversicherung

 

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für am Standplatz abgestellte Wohnwagen/Mobilheime
DauerCamper Gesamtpaket.pdf
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Was kann ich für Sie tun?

Als Versicherungsmakler finde ich für Sie die richtige Versicherungsgesellschaft, übernehme alle Antragsformalitäten, prüfe den Versicherungsschein auf Vollständigkeit und Richtigkeit und unterstütze Sie im Schadenfall.

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