Auf Reisen kann viel passieren
Musterkollektionen, sowie deren Verpackung und Behältnisse, werden von Handlungsreisenden und Vertretern zur Präsentation beim Kunden mitgeführt. Ganz gleich, ob Kosmetik, Brillen, Stoffe, Kleidung oder Porzellan - die Werte dieser Gegenstände sind oftmals beträchtlich, da es sich vielfach um Unikate oder exklusive Produkt-Proben handelt. Eine umfassende Versicherung dieser Sachen ist von erheblicher Bedeutung, da der Verlust oder die Beschädigung sowie die Ersatzbeschaffung sehr teuer werden kann. Über die Inhaltsversicherung eines Unternehmens besteht kein Versicherungsschutz, da oftmals die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die Begrifflichkeiten "Versicherte Gefahr", "Versicherungsort" oder "Versicherte Sache" nicht vollständig erfüllt sind. Die Musterkollektionsversicherung bietet Schutz vor dem möglichen Verlust dieser Unikate und dessen finanziellen Folgen.
Musterkollektionsversicherung schützt auch den Handelsvertreter
Unternehmen sind nach § 86a HGB verpflichtet, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Gegenstände, Muster und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Handelsvertreter ist dem Unternehmen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm die Rückgabe von Mustern unmöglich ist, sofern er dieses durch Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Die Musterkollektionsversicherung sichert die im Versicherungsschein aufgeführten Musterkollektionen sowie deren Verpackung und Behältnisse während der Mitführung auf der Reise und auf Geschäftsgängen. Der Versicherungsschutz wird für den Versicherungsnehmer oder seine Reisenden und Vertreter, einschließlich der Platzbesuche am Wohnort und während der Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln, sowie während aller damit üblicherweise verbundenen Aufenthalte und Lagerungen gewährt. Sendungen zur Ergänzung der auf der Reise befindlichen Musterkollektionen und Rücksendungen sind dabei mitversichert.
Gold- und Silberwaren, Bijouterien, Juwelen, Edelsteine, Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Edelmetalle, Münzen und Artikel der Schmuckwarenindustrie können durch eine Musterkollektionsversicherung nicht versichert werden. Hierfür ist eine Reiselager-versicherung zu beantragen.
Versicherungsort / Beginn des Versicherungsschutzes
Für die Musterkollektionen beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände die ständige Wohnung oder die Geschäftsräume verlassen auf allen Gängen, Fahrten und während etwaiger Aufenthalte. Während sich die Musterkollektion in den Geschäftsräumen befindet, ist sie über die Inhaltsversicherung abgesichert. In der Wohnung des Reisenden ist sie allerdings nur dann abgesichert, wenn dies gesondert mit dem Versicherer vereinbart ist.
Der Versicherungsschutz endet, sobald die Musterkollektionen wieder dort eintreffen. Die Versicherer bieten den Deckungsschutz in der Regel wahlweise für
die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Benelux-Länder und Dänemark
oder für ganz Europa an.
Versicherte Gefahren
Während der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr muss sich das verschlossene Kraftfahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage oder bewachten Sammelgarage, oder falls der Aufenthalt zwei Stunden
nicht übersteigt, auf einem bewachten Parkplatz befinden.
Nicht versichert sind, neben den politischen Gefahren, insbesondere auch Schäden durch Untreue von Angestellten des Versicherungsnehmers.
Versicherungswerte
Damit jeder ersatzpflichtige Schaden voll ersetzt wird, muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Ware entsprechen.
Die Reise- und Warenlagerversicherung bietet Ihnen als Juwelier, Goldschmied oder Hersteller und Händler aus der Schmuckbranche Schutz für Ihre wertvollen Produkte. Sowohl unterwegs bei Geschäftsgängen und Reiselagern als auch während der Aufbewahrung in Tresoren, Schaufenstern, Auslagern und Vitrinen.
Die Versicherungswirtschaft hat die Reise- und Warenlagerversicherung konzipiert, um den besonderen Risiken der äußerst wertvollen Güter in den Punkten Prämiengestaltung und Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.
Als Versicherungsmakler finde ich die für Sie passende Messe- und Ausstellungsversicherung und verhandele für Sie optimale Preise und Bedingungen. Im Schadenfall unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.