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Autoinhaltsversicherung | Werkverkehrsversicherung

Wenn die Fracht wertvoller ist, als das Fahrzeug

 

Als Unternehmer transportieren Sie Ihre Waren und Güter von einem Standort zum nächsten und von einem Lagerplatz zu einem anderen. Auch Ihre Kunden beliefern Sie direkt. Wenn Sie eigene oder fremde Güter auf kurze oder lange Reisen schicken, tragen Sie auch das Risiko, wenn die Ladung zum Beispiel durch einen Unfall, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub verloren geht oder beschädigt wird. Beladene Fahrzeuge werden häufig gerade wegen ihrer Ladung gestohlen. Solche Diebstähle sind auch in Deutschland keine Einzelfälle.

Wer braucht eine Autoinhaltsversicherung?

Wer mit seinem eigenen Kraftfahrzeugen Güter zu eigenen Zwecken befördert, Geräte vom Kunden zur Reparatur abholt oder Neugeräte ausliefert, sollte unbedingt eine Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung abschließen. Denn nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall kommt die Vollkaskoversicherung für den Fahrzeugschaden auf, nicht aber für den Schaden an den transportierten Gegenständen. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nicht, da Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen ausgeschlossen sind.

 

Die Kfz-Versicherung bietet Schutz rund um Ihr Fahrzeug. Die Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung versichert alle Güter, die Sie in Ihrem Auto transpor­tieren, um z. B. Kunden zu beliefern oder Reparaturaufträge durchzuführen. Damit sind Werkzeuge oder Ersatzteile ebenso versichert wie verkaufte Ware oder eingekaufte Rohstoffe.

Zielgruppen:

 

  • Einzel- und Großhändelsunternehmen die Waren an ihre Kunden ausliefern
  • Servicetechniker die Werkzeuge, Materialien oder Meßtechnik absichern möchten
  • Handwerksbetriebe die Werkzeuge oder Baumaterialien transportieren
  • Produktionsbetriebe die Roh- und Hilfsstoffe transportieren, Zwischenprodukte in andere Betriebsstätten liefern oder Endprodukte an Endkunden oder den Großhandel ausliefern

Welche Gefahren sind versichert?

Die Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung ersetzt den Verlust oder die Beschädigung der versicherten Güter z.B. bei:

 

  • Unfall des des Kraftfahrzeuges
  • Brand und Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeuges mit Ladung
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • höhere Gewalt und anderen Elementereignissen (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
  • bei einer verkehrsbedingten Notbremsung

 

bis zum sogenannten Ladungshöchstwert für die Ladung (Versicherungssumme je Fahrzeug). Diese Höchstentschädigung je Fahrzeug gilt es unbedingt regelmäßig zu kontrollieren. Je nach Art der transportierten Güter kann dieser Wert schnell überschritten werden. Dann reicht im Schadenfall die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft nicht aus, um den Schaden zu begleichen und es erfolgt in der Regel eine zusätzliche Kürzung wegen Anrechnung einer Unterversicherung.

 

Mitversichert werden können auch:

 

  • Versagen von Kühlaggregaten
  • Leckage von Tanks und Fässern
  • Lagerung von Werkzeug und Material auf Baustellen (z.B. in abgeschlossenen Baucontainern oder Bauwagen)

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Gefahren wie z. B.

 

  • Krieg, Bürgerkrieg
  • Streik
  • terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Kernenergie
  • Schäden z. B. durch Fehlen oder Mängel handels üblicher Verpackung
  • unsachgemäße Verladeweise
  • Verzögerung in der Beförderung.

 

Nicht versichert sind darüberhinaus folgende Gegenstände, da für diese eigenständige Versicherungen abgeschlossen werden können:

 

  • Reisegepäck
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze
  • Valoren aller Art, wie z. B. Edelmetall, Geld, Wertpapiere, Schmucksachen, Briefmarken
  • Fahrten von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen auf „eigener Achse“
  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und Spediteure
  • Musterkollektionen von Reisenden

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ersetzt werden:

  • bei selbst hergestellter Ware der nachgewiesene Verkaufspreis abzüglich der branchenüblichen Gewinnspanne,

  • bei Bezugstransporten der Wert der Güter gemäß Einkaufsrechnung,

  • bei Transporten von festverkaufter Ware der Wert der Güter entsprechend der Verkaufrechnung,

  • bei allen anderen Transporten der Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Schadens,

  • bei gebrauchten Gütern maximal der Zeitwert,

  • bei technischen Geräten bis zu einem Alter von 2 Jahren der Wiederbeschaffungspreis

  • Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls

  • Bergungs- und Beseitigungskosten

Die o.g. Werte können aber je nach Versicherungsgesellschaft voneinander abweichen. Ein Vergleich der Bedingungen lohnt sich also.

Auch zusätzliche Kosten können mitversichert werden:

 

  • Aufräum-, Bergungs- und Beseitigungskosten
  • Güterfolgeschäden
  • Kosten für die Übernachtung und Rückfahrt der Transportbegleiter sowie für Miet- und Leihwagen

Wo gilt die Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung?

Der Geltungsbereich umfasst standardmäßig Transporte innerhalb Deutschlands, kann aber problemlos auf das gesamte
geografische Europa ausgedehnt werden.

Was kostet eine Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach folgenden Faktoren:

 

  • Versicherungssumme je Fahrzeug
  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Art und Verpackung der Güter
  • Geltungsbereich
  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes.

 

Die Beiträge gehen ab ca. 150,00 EUR (jährlich) je Fahrzeug los. Für größere Flotten sind attraktive Rabatte möglich. Bei einem größeren Fuhrpark kann es auch interessant sein, nicht alle Fahrzeuge abzusichern. Schließlich ist es unwahrscheinlich dass alle Fahrzeuge gleichzeitig einen Verkehrsunfall haben. So ist es auch möglich eine "Fahrzeugmaximierung pro Tag" vorzunehmen. In diesem Fall wird mit dem Versicherer eine maximale Anzahl an Fahrzeugen vereinbart, die pro Tag von einem Versicherungsfall betroffen sein können.

Sinnvolle Erweiterungen

Mitversicherung von Musterkollektionen für Reisende

Ganz gleich, ob Kosmetik, Stoffe, Kleidung oder Porzellan – Handlungsreisende, Vertriebsmitarbeiter und Firmenvertreter haben oft wertvolle, nicht zu ersetzende Muster im Gepäck. Die Musterkollektionsversicherung bietet Schutz vor dem möglichen Verlust dieser Unikate und dessen finanziellen Folgen.

Ausstellungsversicherung

Über diese Versicherung sind Ausstellungsgüter aller Art: Stand, Standeinrichtung und persönliche Effekten (ohne Bargeld, Schecks usw.) während des Aufenthaltes auf dem Ausstellungsgelände einschließlich Hin- und Rücktransporte abgesichert.

Was kann ich für Sie tun?

Die Absicherung des Transportrisikos im Werkverkehr über eine Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrversicherung bedarf einer genauen Analyse und Abstimmung auf den Bedarf des Betriebes. Als Versicherungsmakler finde ich für Sie das passende Angebot. Sie sparen Geld und können sichern sein, dass Ihre Güter auf allen Transportwegen optimal abgesichert sind.

Risikoanalyse Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung
Unsere Risikoanalyse hilft Ihnen bei der exaten Bestimmung des benötigten Versicherungsschutzes. So vermeiden Sie unnötige Doppelversicherung oder gefährliche Lücken.
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