Am Stand passiert immer etwas
Große Messen sind das Vertriebshighlight im Jahr. Viele Abteilungen arbeiten monatelang mit Hochdruck auf diesen Termin hin. Sie wollen neue Produkte und Innovationen vorstellen und Ihr Unternehmen als erfolgreichen Player im Markt präsentieren. Alles wird bis ins Kleinste akribisch geplant: der Messestand, die Ausstellungsstücke, die Werbegeschenke, die Gewinnspiele, die Medien. Alles in allem befinden sich auf einem Messestand erhebliche Werte, die schnell fünf-, sechs- und sogar siebenstellige Summen erreichen.
Die Gefahren sind vielfältig: Das gesamte Messematerial ist oft tagelang unterwegs: vom Messebauer, der Druckerei, der Unternehmenszentrale oder sonstigen Niederlassungen und Lagern und wieder zurück. Am Bestimmungsort angekommen muss es häufig zwischengelagert, rangiert und auf- und wieder abgebaut werden.
An den Messetagen schließlich, sind tausende Leute am Stand, um sich zu informieren, zu stöbern, die neuen Produkte anzufassen und auszuprobieren. Natürlich können dabei Messegegenstände abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Die Inhaltsversicherung wird nichts leisten. Das Messegelände ist im Sinne der Versicherungsbedingungen kein Versicherungsort, häufig handelt es sich bei besonderen Ausstellungsstücken nicht um versicherte Sachen und der Transportmittelunfall oder der Bruchschaden sind auch keine versicherten Gefahren.
Versicherte Gefahren
Bei der Messeversicherung / Ausstellungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Der Versicherer leistet grundsätzlich bei allen Schäden, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Im Versicherungsvertrag enthalten sind folgende versicherte Gefahren:
Nicht alle versicherten Gefahren sind standardmäßig enthalten, einige müssen zusätzlich vereinbart werden. Nutzen Sie betriebseigene Kraftfahrzeuge, um eigene Güter zu transportieren, sollte eine Werkverkehrsversicherung für den Transport des Messematerials abgeschlossen werden. In diesem Fall können Transportmittelunfälle aus der Messe- und Ausstellungsversicherung ausgeschlossen werden.
Versicherte Sachen
Die Messeversicherung / Ausstellungsversicherung gilt weltweit, für alle Transportwege (Straße, Wasser, Luft) und bezieht sich auch auf die Lagerung der Waren und Güter sowie deren Montage in den Ausstellungshallen. Versichert sind insbesondere folgende Gegenstände:
Kunstgegenstände oder Schmuck als Exponate müssen zusätzlich versichert werden. Ebenso gelten besondere Bedingungen für Prototypen und Modelle. Zum Standardpaket lassen sich weitere Bausteine gegen Prämie hinzufügen, beispielsweise eine Außenversicherung, wenn die Güter außerhalb der Messehallen stehen, oder Beschädigungen und Verlust bei Vorführungen. Die persönlichen Gegenstände des Standpersonals können ebenfalls mitversichert werden.
Versicherungssumme / Versicherungswert
Damit jeder ersatzpflichtige Schaden voll ersetzt wird, muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Ware entsprechen.
Als Richtlinie gilt:
Die Messeversicherung / Ausstellungsversicherung kann für einmalige Events abgeschlossen werden oder als Rahmenjahresvertrag.
Als Versicherungsmakler finde ich die für Sie passende Messe- und Ausstellungsversicherung und verhandele für Sie optimale Preise und Bedingungen. Im Schadenfall unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.